Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

PATIENTENINFORMATIONEN ZU
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN UND " INDIVIDUELLEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN
gen. IGeL LEISTUNGEN

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie entsprechend den Bestimmungen des § 12 SGB V Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet“.
Dies bedeutet, dass Ihre Krankenkasse Ihre medizinische Versorgung im Krankheitsfall unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes ausreichend absichert.
Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen liegen aber oft im Rahmen einer allumfassenden und optimalen medizinische Versorgung insbesondere im Bereich der Vorsorgemedizin wünschenswert sind. Des Weiteren haben Sie keinen Anspruch auf medizinische Leistungen, die Sie aus sonstigen Gründen selbst wünschen.

VORSOREGLEISTUNGEN UNSERER PRAXIS

KASSENLEISTUNGEN:


INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN:

„IGeL“ sind gemäß der Kassenärztlichen Vereinigung und den Fachverbänden medizinisch sinnvolle Untersuchungen meist aus dem Gebiet der Prävention (Krankheitsverhütung) und Früherkennung, deren Kosten allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Sie können die inividuelle Vorbeugeung verbessern, sind aber für die Kassen nicht wirtschaflich.(Bei privatversicherten erfolgt die Kostenübernahme gemäß den individuellen Versicherungsvereinbarungen )

Aus dem Leistungsspektrum unserer Praxis zählen hierzu:

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